Hintergrundinformationen
Im
Frühsommer des Jahres 2008 wurden zahlreiche Arztpraxen in
Niedersachsen durch Schreiben des Gemeinsamen Prüfungsausschusses
der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen
beunruhigt.
Inhalt
dieser Schreiben waren Regressandrohungen, verursacht durch Budgetüberschreitungen
des Jahres 2006 und 2007, in bis zu fünfstelliger Höhe.
Viele
Ärztinnen und Ärzte sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Verordneten
sie doch bislang konform der Heilmittelrichtlinien, in denen klar
die Indikationen für die Verordnung von Sprach-, Physio- und
Ergotherapie definiert sind. Eine Berücksichtigung dieses
sinnvollen und qualitätssichernden Regulationswerkzeuges der
Gesundheitspolitik (SGB V), führte jedoch in vielen Fällen
unweigerlich zu Rückzahlungsforderungen.
Die
Richtgrößenüberprüfungen für 2006 konnten durch die Ärztevertretung
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV-N) abgewendet werden.
Für 2007 und 2008 wird auf eine Überprüfung verzichtet, sofern
die Ausgaben im Heilmittelbereich um mindestens 3% sinken.
Die
Kassenärztliche Vereinigung appelliert mit ihrer "No-Regress- Kampagne"
(www.kvn.de)
eindringlich an ihre Mitglieder (Ärzte mit einer Zulassung sind
dort verpflichtetes Mitglied), diesen Sparaufruf äußerst ernst zu
nehmen. Dabei scheut sie nicht, teilweise in unsachlicher und
diffamierender Form zu argumentieren.
Aus
verständlicher Sorge vor einer möglichen Existenzbedrohung
reagieren Ärzte "spontan" mit großer Verordnungszurückhaltung
bis hin zur Verordnungseinstellung.
Dieses
alljährlich wiederkehrende und augenscheinlich politisch gewollte
Szenario manövriert alle engagierten und auf eine ganzheitlich
medizinische Versorgung bedachten Ärzte in ein unlösbares Dilemma.
Sie müssen demzufolge bei jeder Heilmittelindikation die
Notwendigkeit der Behandlung gegen eine drohende Regressforderung
abwägen. So sehen sie sich gezwungen, um jedes Heilmittelrezept mit
den Patienten zu feilschen und diese häufig mit den Argumenten des
fehlenden Budgets der Krankenkassen unversorgt nach Hause zu
schicken.
Fragen
Patienten bei ihren Krankenkassen nach, erhalten sie die Auskunft,
dass die Therapiekosten selbstverständlich übernommen werden - wenn der Arzt sie verordnet. Und wieder geraten die Mediziner
zwischen die Fronten.
Hier
scheint ein System dahinter zu stecken!
Diesem
ungesunden und aus Patientensicht undurchschaubaren Sparsystem muss
gegengesteuert werden, sonst bedeutet
es unweigerlich einen Versorgungsausschluss therapiebedürftiger
Patienten. Die gesundheitsgefährdende Bedrohung wird wissentlich in
Kauf genommen.
Aus
unserer Sicht bedarf es sehr zeitnah und dringend einer
gesundheitspolitischen Veränderung der Richtgrößenprinzipien.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben
einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch notwendigen
Heilmitteln. Die Heilmittel-Richtlinien definieren
dieses unmissverständlich. Eine weitere Unterwanderung der HMR
käme einer stillschweigenden Streichung von Leistungen gleich, ohne
die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit darüber zu führen
(bundespolitisch gewollt?).
Um sich die Sinnlosigkeit einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung
aufgrund von Budgetüberschreitungen deutlich zu machen, lohnt sich
ein Blick auf die Zahlen von 2005 in Hessen.
Von 1.519 eingeleiteten Verfahren wurden in "nur" 89 Fällen Regresse ausgesprochen. Der
Gesamtregressforderung von anfangs ca. 200 Millionen Euro für ein
Jahr, standen nach ordentlicher Prüfung im Mai 2008 noch 894.000 Euro an tatsächlichen
Regressforderungen in den noch laufenden Verfahren gegenüber.
Bemerkenswert scheint an dieser Stelle die Tatache,
dass die viel beschworene Solidargemeinschaft der Versicherten, die
Kosten der Prüfungen für das genannte
Jahr von 1,1 Millionen Euro selbstverständlich mitträgt!
Gefragt wurde sicher keiner, öffentlich diskutiert leider bisher
auch nur punktuell (siehe www.aerztlichepraxis.de).
Dieses
Problem geht uns alle an! Keiner kann für sich behaupten, nicht
eines Tages auf eine zeitgemäß und ganzheitlich bedachte
medizinische Versorgung angewiesen zu sein.
Heilmittel
sind entwickelt, um dem Menschen unter den veränderten
Bedingungen einer Krankheit aktiv und selbstständig zur Gesundheit
zu verhelfen. Heilmittel beteiligen den Menschen an seinem
Gesundungsprozess!
Wir,
der Aktionskreis Heilmittel
Niedersachsen, bieten ihnen Möglichkeiten, ihren ganz persönlichen
Protest an die verantwortlichen Stellen zu schicken. Schauen Sie
sich um und fragen Sie bei uns nach. Jede Stimme zählt und niemand
ist überflüssig!
Bringen wir unsere gewählten Landespolitiker auch
in Niedersachsen in Bewegung. Fordern wir sie auf, eine
Bundesratsinitiative zur öffentlichen Diskussion der Richtgrößenpolitik
in Berlin zu beantragen.
Zeigen wir uns solidarisch mit allen den Menschen,
die auf die Hilfe durch Heilmittel angewiesen sind und tragen wir dazu bei, dass Ärztinnen und Ärzte ihre
Aufgaben weiter mit medizinischer
Qualität umsetzten können.
Schließen wir uns damit den Menschen in Hessen und
Westfalen-Lippe an, die diesen Schritt schon gegangen sind und
bereits 250 000 Unterschriften gesammelt haben.
Wir fordern
eine Veränderung auf politischer Ebene und damit konkret die
Abschaffung des Gesetzes über die Vereinbarung von Richtgrößen für
Heilmittel und den daraus resultierenden Prüfungen.
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