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Hintergrundinformationen

Im Frühsommer des Jahres 2008 wurden zahlreiche Arztpraxen in Niedersachsen durch Schreiben des Gemeinsamen Prüfungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen beunruhigt.

Inhalt dieser Schreiben waren Regressandrohungen, verursacht durch Budgetüberschreitungen des Jahres 2006 und 2007, in bis zu fünfstelliger Höhe.

Viele Ärztinnen und Ärzte sehen sich in ihrer Existenz bedroht.

Verordneten sie doch bislang konform der Heilmittelrichtlinien, in denen klar die Indikationen für die Verordnung von Sprach-, Physio- und Ergotherapie definiert sind. Eine Berücksichtigung dieses sinnvollen und qualitätssichernden Regulationswerkzeuges der Gesundheitspolitik (SGB V), führte jedoch in vielen Fällen unweigerlich zu Rückzahlungsforderungen.

Die Richtgrößenüberprüfungen für 2006 konnten durch die Ärztevertretung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV-N) abgewendet werden. Für 2007 und 2008 wird auf eine Überprüfung verzichtet, sofern die Ausgaben im Heilmittelbereich um mindestens 3% sinken.

Die Kassenärztliche Vereinigung appelliert mit ihrer "No-Regress- Kampagne" (www.kvn.de) eindringlich an ihre Mitglieder (Ärzte mit einer Zulassung sind dort verpflichtetes Mitglied), diesen Sparaufruf äußerst ernst zu nehmen. Dabei scheut sie nicht, teilweise in unsachlicher und diffamierender Form zu argumentieren.

Aus verständlicher Sorge vor einer möglichen Existenzbedrohung reagieren Ärzte "spontan" mit großer Verordnungszurückhaltung bis hin zur Verordnungseinstellung.

Dieses alljährlich wiederkehrende und augenscheinlich politisch gewollte Szenario manövriert alle engagierten und auf eine ganzheitlich medizinische Versorgung bedachten Ärzte in ein unlösbares Dilemma. Sie müssen demzufolge bei jeder Heilmittelindikation die Notwendigkeit der Behandlung gegen eine drohende Regressforderung abwägen. So sehen sie sich gezwungen, um jedes Heilmittelrezept mit den Patienten zu feilschen und diese häufig mit den Argumenten des fehlenden Budgets der Krankenkassen unversorgt nach Hause zu schicken.

Fragen Patienten bei ihren Krankenkassen nach, erhalten sie die Auskunft, dass die Therapiekosten selbstverständlich übernommen werden - wenn der Arzt sie verordnet. Und wieder geraten die Mediziner zwischen die Fronten.

Hier scheint ein System dahinter zu stecken!

Diesem ungesunden und aus Patientensicht undurchschaubaren Sparsystem muss gegengesteuert werden, sonst bedeutet es unweigerlich einen Versorgungsausschluss therapiebedürftiger Patienten. Die gesundheitsgefährdende Bedrohung wird wissentlich in Kauf genommen.

Aus unserer Sicht bedarf es sehr zeitnah und dringend einer gesundheitspolitischen Veränderung der Richtgrößenprinzipien.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben einen Anspruch auf die Versorgung mit medizinisch notwendigen Heilmitteln. Die Heilmittel-Richtlinien definieren dieses unmissverständlich. Eine weitere Unterwanderung der HMR käme einer stillschweigenden Streichung von Leistungen gleich, ohne die Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit darüber zu führen (bundespolitisch gewollt?).

Um sich die Sinnlosigkeit einer Wirtschaftlichkeitsüberprüfung aufgrund von Budgetüberschreitungen deutlich zu machen, lohnt sich ein Blick auf die Zahlen von 2005 in Hessen.

Von 1.519 eingeleiteten Verfahren wurden in "nur" 89 Fällen Regresse ausgesprochen. Der Gesamtregressforderung von anfangs ca. 200 Millionen Euro für ein Jahr, standen nach ordentlicher Prüfung im Mai 2008 noch 894.000 Euro an tatsächlichen Regressforderungen in den noch laufenden Verfahren gegenüber.

Bemerkenswert scheint an dieser Stelle die Tatache, dass die viel beschworene Solidargemeinschaft der Versicherten, die Kosten der Prüfungen für das genannte  Jahr von 1,1 Millionen Euro selbstverständlich mitträgt! Gefragt wurde sicher keiner, öffentlich diskutiert leider bisher auch nur punktuell (siehe www.aerztlichepraxis.de).

Dieses Problem geht uns alle an! Keiner kann für sich behaupten, nicht eines Tages auf eine zeitgemäß und ganzheitlich bedachte medizinische Versorgung angewiesen zu sein.

Heilmittel sind entwickelt, um dem Menschen unter den veränderten
Bedingungen einer Krankheit aktiv und selbstständig zur Gesundheit zu verhelfen. Heilmittel beteiligen den Menschen an seinem Gesundungsprozess!

Wir, der Aktionskreis Heilmittel Niedersachsen, bieten ihnen Möglichkeiten, ihren ganz persönlichen Protest an die verantwortlichen Stellen zu schicken. Schauen Sie sich um und fragen Sie bei uns nach. Jede Stimme zählt und niemand ist überflüssig!

Bringen wir unsere gewählten Landespolitiker auch in Niedersachsen in Bewegung. Fordern wir sie auf, eine Bundesratsinitiative zur öffentlichen Diskussion der Richtgrößenpolitik in Berlin zu beantragen.

Zeigen wir uns solidarisch mit allen den Menschen, die auf die Hilfe durch Heilmittel angewiesen sind und tragen wir dazu bei, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Aufgaben weiter mit  medizinischer Qualität umsetzten können.

Schließen wir uns damit den Menschen in Hessen und Westfalen-Lippe an, die diesen Schritt schon gegangen sind und bereits 250 000 Unterschriften gesammelt haben.

Wir fordern eine Veränderung auf politischer Ebene und damit konkret die Abschaffung des Gesetzes über die Vereinbarung von Richtgrößen für Heilmittel und den daraus resultierenden Prüfungen.